Wohin kann man Leicht- und Kunststoffverpackungen bringen?
Leicht- bzw. Kunststoffverpackungen werden über den Gelben Sack oder über die Gelbe Tonne ab Haus bzw. im Altstoffsammelzentrum/Recyclinghof gesammelt. Wichtig: Ab 01.01.2025 gilt das Einwegpfand (0,25 Cent pro Stück) auf Getränkeflaschen aus Plastik sowie Getränkedosen von 0,1 bis 3 Litern. Bepfandete Gebinde bitte im Handel retournieren.
Die Behälter haben die Kennfarbe Gelb (z. B. Gelbe Tonne, Gelber Sack)
Richtig Sammeln!
Was gehört hinein?
Leicht- und Kunststoffverpackungen
- Becher (restentleert, gestapelt), z. B. Jogurt-, Kaffee-, Margarinebecher
- Behälter von z.B. Duschbädern, Haarshampoos, Flüssigseifen
- Eimer von z. B. Dispersion, Farben und dgl.)
- Folien (z. B. Blumenwickelfolie)
- Geschäumte Verpackungen und Packmittel Obst-, Gemüse-, Fleischtassen, „Styropor“-Teile und -chips
- Getränkeflaschen (leer), z. B. Einweg-PET-Flaschen; Aber Achtung: Einwegpfand ab 2025!
- Kanister
- Kunststoffsackerl, Tragetaschen
- Kunststoff-Deckel und -Verschlüsse
- Kunststoff-Dosen, -schachteln (z. B. für Pralinen)
- Kunststoff-Flaschen (restentleert): z.B. Kosmetika, Essig, Wasch- und Putzmittel (mit
- Restinhalt zur Problemstoffsammlung)
- Kunststoff-Netze (z. B. Obst, Zwiebel, Erdäpfel)
- Kunststoff-Sortiereinlagetassen bei Konfekt, Obst
- Nachfüllpackungen für Waschmittel
- Pflanzentöpfe und Foliencontainer für Freilandpflanzen
- Säcke (restentleert)
- „Styropor“-Verpackungen (Verpackungschips)
- Trinkbecher (Einweg)
- Tuben (restentleert), z.B. für Zahnpasta, Sonnencreme
- Umreifungsbänder (z. B. von Möbelverpackungen, Kartons)
- Verpackungsfolien
- Zellophan
Verpackungen aus Verbundstoffen (Materialverbunden)
- Blisterverpackungen z .B. für Batterien, Schreib- und Haushaltsartikel, Tabletten
- beschichtete Papierverpackungen wie Fleisch- und Wurstfolien, Suppenbeutel (außer Verpackungen mit dem Aufdruck „gefaltet zum Altpapier“)
- Durchdrückpackungen (Blister) für Kaugummi, Tabletten
- Getränkekartons (Milch- und Saftpackerl)
- Kakaodosen (Papier-Metallverbund)
- Tiefkühlverpackungen mit Beschichtung (aber nicht: Tiefkühlverpackungen mit dem Aufdruck „Gefaltet zum Altpapier“)
- Wachspapier
Wichtig: Ab 01.01.2025 gilt das Einwegpfand auf Getränkeflaschen aus Plastik sowie Getränkedosen von 0,1 bis 3 Litern.
Was darf nicht dazu?
- Kunststoffe, die weder Verpackung noch Teil einer Verpackung sind
- Verpackungen aus Papier oder Glas
- Blumentöpfe für Zimmerpflanzen
- Haushaltsartikel aus Kunststoff
- Feuerzeuge
- Folien aus der Landwirtschaft (Agrarfolien, Folientunnel, Silagefolien)
- Gartenmöbel aus Kunststoff
- Gartenschlauch
- Keramik, die keine Verpackung ist
- Kleidung
- Kunststoffrohre (Installationsrohre)
- Nähabfälle
- Spielzeug
- Schallplatten
- Schaumstoff
- Sportgeräte
- Tiefkühlverpackungen mit dem Aufdruck „Gefaltet zum Altpapier“
- Windeln
Leicht- und Kunststoffverpackung im Kreislauf
Sammeln
Sortieren
Aufbereiten
Stofflich Verwerten
Produzieren
Thermisch Verwerten
Durch die Verbrennung der zerkleinerten Mischkunststoffe wird Energie erzeugt, die industriellen Produktionsanlagen als Dampf oder Strom zugeführt wird. Dadurch werden Rohstoffe wie Öl und Kohle eingespart.