Wohin kann man Baustellenabfälle bringen?
Manche Gemeinden übernehmen Bauschutt in ihren Altstoffsammelzentrum in Kleinmengen. Große Mengen können an kommunale oder private Abfuhrunternehmen übergeben werden oder bei Bauschuttdeponien angeliefert werden.
Baustellenabfälle richtig trennen
Altholz
Altholz, Bau- und Abbruchholz siehe unter Trennen und Entsorgen - Altholz
Asbestabfälle
Asbestzement bzw. Asbestzementprodukte (z. B. Eternit und Fulgurit) sind seit 1.1.2007 als gefährlicher Abfall eingestuft. Der Einbau dieser Produkte im Hochbaubereich ist seit 1. Jänner 1994 verboten. Asbestabfälle dürfen nur reiß– und staubfest in Kunststoff verpackt gelagert werden.
Hinweis zur Handhabung von Asbestabfällen:
Material keinesfalls brechen, schneiden, werfen. Abgesonderte Fasern und Stäube sind krebserregend. Das Einatmen dieser ist zu vermeiden. Lagerung und Übergabe im ASZ nur in dafür zugelassenen und geschlossenen Säcken.
Materialien:
- Asbestzement in Welleternit und Eternitprodukten wie Dachschindeln, Wandplatten, Fassadenplatten
- Blumentröge, Fensterbänke
- Asbestabfälle wie Dichtschnüre und –ringe, Leitungsrohre, Isolationsbänder, Asbestpappe und –filze, Asbestkissen, Bodenbeläge (z. B. Cushion Vinyl vor 1990, Floor-Flex)
- Nachtspeicheröfen, Boiler, Heizungsteile mit Asbest
Baurestmassen und mineralischer Bauschutt
Materialien:
Asphalt
Beton
Bitumen
Holz-Zement-Platten („Heraklith“)
Gasbetonmauersteine („Ytong“)
Glas, Spiegelglas, Feuerfestglas
Mauersteine auf Gipsbasis
Kalksandstein
Kaminsteine, Schamotte
Kies, Klinker, Sand
Keramik, Waschbecken, Duschtassen, WCs
Mörtel, Verputze
Natursteine
Ziegel rot und grau
Gipsabfälle
Gipsabfälle sind getrennt zu sammeln und einer Verwertung zuzuführen. Gipsabfälle sind frei von Störstoffen (Kabel, Kleber, Metallteile, Rohre, Folien, Bänder...) zu entsorgen.
Materialien:
Gipsplatten, Gipswandbauplatten, Gips-Faser-Platten, Gipsputze, Stuckelemente, Calciumsulfatestrich, Gipse aus Medizin- und Zahntechnik
Künstliche Mineralfasern (KMF)
Künstliche Mineralfasern (KMF), die in der EU vor 2002 produziert wurden (Mineralwolle, Glas– und Steinwolle, „Tellwolle“) weisen asbestähnlichen Eigenschaften auf, da die Fasern lungengängig und krebserregend sind.
Abfälle künstlicher Mineralfasern dürfen nur gebunden oder reiß– und staubfest in Kunststoffsäcken (gekennzeichnet) verpackt gelagert und beim Entsorger abgegeben werden.
Hinweis zur Handhabung von KMF-Abfällen:
Material keinesfalls brechen, schneiden, reißen.
Lagerung in verschließbaren Sammelsäcken.
Materialien:
- Dämmplatten
- Trittschalldämmplatten
- Rohrummantelungen
- Ständerummantelungen
- Materialverbunde mit KMF (Gipsplatten mit geklebten Mineralfaserplatten, gedämmte Rohre, …)
Hinweis: KMF, die nachweislich nach 2002 produziert wurden, weisen keine gefährlichen Eigenschaften auf. Der Nachweis zum Produktionsdatum ist beim Entsorgen jedoch vorzulegen. In diesem Fall können KMF über die Fraktion Baurestmassen entsorgt werden.
Metall/Schrott
Altmetall und Schrott siehe unter Trennen und Entsorgen - Altmetall/Schrott
Styropor
Baustyropor – EPS und XPS „neu“ (produziert nach 2009, Nachweis nötig)
Baustyropore wie EPS (expandiertes Polystyrol) und XPS neu (extrudiertes Polystyrol produziert nach 2009) sind zumeist weiß und können in Kleinmengen im ASZ entsorgt werden.
Baustyropor – XPS „alt“ (produziert vor 2009)
Extrudiertes Polystyrol – es handelt sich zumeist um farbige Platten - enthält unter anderem gefahrrelevante Inhaltsstoffe und die klimaschädlichen Gase FCKW/HFCKW/HFKW als Treibmittel. Dieses XPS-Material ist als Gefahrabfall zu entsorgen. Abgabe im ASZ in Kleinmengen möglich.
Hinweis: Reines Verpackungsstyropor wird als eigene, kostenlose Fraktion im ASZ gesammelt und dem Recycling zugeführt.

